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NEUES FÖRDERPROGRAMM: KOFINANZIERUNGSFONDS

Kofinanzierungsanträge, die eine Beteiligung der Kulturstiftung des Bundes vorsehen, müssen aufgrund der bevorstehenden Weihnachtsferien bis zum 15.12.2014 eingehen. Die zuständige Fachjury wird Anfang Januar 2015 über diese Anträge beraten. Für alle anderen Anträge ist weiterhin eine laufende Antragstellung möglich. D.h. der Antrag ist der Kulturverwaltung mindestens 4 Wochen vor dem Abgabetermin bei der anderen Förderinstitution einzureichen.
Infos: www.berlin.de/sen/kultur/foerderung/foerderprogramme/kofinanzierungsfonds/