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Senatsverwaltung für Kultur und Europa ermöglicht Verfahrensvereinfachungen im Zuwendungsrecht

Zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen des Corona-Virus für die Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger von Projektförderungen bietet die Senatsverwaltung für Kultur und Europa ab sofort verschiedene Verfahrenserleichterungen an.
So können, beispielsweise, bei Absage der Veranstaltungen aufgrund der Corona-Krise die bereits angefallenen Kosten als zuwendungsfähige Ausgabe anerkannt werden.
Ebenso können ausfallbedingte Mehrkosten (z.B. Hotel-Stornierungen weil Beteiligte aufgrund von Quarantäne nicht anreisen können etc.), aufgrund der Ausnahmesituation im Rahmen der Zuwendung als zuwendungsfähige Ausgaben anerkannt und abgerechnet werden.
Es dürfen Ausfallhonorare – an zum Stichtag 15. März 2020 bereits engagierte Künstler*innen – in Höhe von 60 Prozent (mit Kind/ern 67 Prozent) des Honorars (analog zu angestellten Künstler*innen) gezahlt werden, auch wenn Ausfallhonorare nicht ausdrücklich vereinbart wurden.
Senatsverwaltung für Kultur und Europa
Den kompletten Katalog der Verfahrenserleichterungen gibt es hier