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Zweijährige Basisförderung für Projekträume und –initiativen für den Förderzeitraum: 2020-2021

Die Senatsverwaltung für Kultur und Europa vergibt, vorbehaltlich der Freigabe der Haushaltsmittel, ab 2020 eine zweijährige Basisförderung für Projekträume und -initiativen im Bereich Bildende Kunst.
Das Förderprogramm richtet sich sowohl an Projekträume als freie, selbstinitiierte Orte der Präsentation und Produktion als auch an Initiativen ohne räumliche Verortung aus dem Bereich Bildende Kunst. Antragsberechtigt sind juristische und natürliche Personen (Einzelpersonen, Vereine, Künstlergruppen, etc.). Die Projekträume bzw. Initiativen sollen in Berlin ansässig und tätig sein, über ein eigenes, öffentlich zugängliches Programm verfügen und der Präsentation, Produktion, Entwicklung und Recherche aus der bildenden Kunst heraus dienen. (Ausschreibungstext der Senatsverwaltung für Kultur und Europa).
Die Antragsstellung ist bis zum 26.09.2019 um 18.00 Uhr möglich.
Dazu sind zwei Informationsveranstaltungen geplant:
19. August 2019, 16-17 Uhr und am 18. September 2019, 16-17 Uhr
Ort: Senatsverwaltung für Kultur und Europa, Brunnenstraße 188-190, EG.
Weitere Informationen zur Basisförderung und zur Antragsstellung